RZVK-Nutzungsbedingungen für die Beihilfe-App
I. Grundsatz
Die Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der Beihilfe App.
Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu modifizieren und sie an
technische, organisatorische oder rechtliche Entwicklungen sowie Erweiterungen des Service-
Angebots anzupassen. Wir informieren Sie über Änderungen der Nutzungsbedingungen per
Push-Benachrichtigung. Die Nutzung der App nach Anpassung der Nutzungsbedingungen gilt
als Zustimmung zu den erfolgten Anpassungen.
II. Datenschutz
Mit der Beihilfe App werden personen- und gesundheitsbezogene Daten übermittelt oder zur
Verfügung gestellt. Mit der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen erteilen Sie Ihre
widerrufliche Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung mittels Beihilfe App.
Mehr zum Datenschutz rund um die App unter https://www.rzvk-saar.de/beihilfe/dokumente.php
III. Unsere Sicherheitsvorkehrungen
1. Login und Geräteregistrierung
Für den Login in die Beihilfe App verwenden Sie das von Ihnen vergebene Passwort (alternativ:
Touch-ID oder Face-ID) und die Transaktionsnummer (TAN). Die TAN lassen wir Ihnen im
Rahmen des Registrierungsprozesses automatisiert per Briefpost an Ihre in der Beihilfe-Umlage-
Gemeinschaft hinterlegte Anschrift zukommen.
Bitte beachten Sie, dass die TAN zu Ihrer Sicherheit gerätebezogen ist. Falls Sie also die Beihilfe
App mit einem neuen bzw. weiteren Gerät benutzen möchten, benötigen Sie eine weitere TAN.
Auch diese lassen wir Ihnen automatisch zukommen, sobald Sie sich auf dem neuen oder
weiteren Gerät registrieren.
Ihre in Deutschland im Rechenzentrum des IBM Service Hub (im Folgenden: ISH) gespeicherten
Daten (siehe VI. Speichern und Löschen der Dokumente im ISH) bleiben Ihnen auch bei dem
Wechsel oder der Nutzung eines weiteren bzw. anderen Endgeräts erhalten.
2. Verschlüsselung
Alle Daten sind mit einer 4096-Bit-Verschlüsselung geschützt.
3. Automatischer Logout bei Inaktivität
Bei der Beihilfe App erfolgt ein automatischer Logout, sollten Sie die App für einige Zeit nicht
nutzen oder diese im Hintergrund geöffnet halten. Dieser automatische Logout erfolgt nach 10
Minuten.
IV. Ihre Sicherheitsvorkehrungen
1. Schutz vor Zugriff durch Dritte
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter in den Besitz der Benutzerkennung, der TAN
und ggf. des Passworts gelangt. Haben Sie den Verdacht, dass jemandem insbesondere das
Passwort und bzw. oder die TAN unberechtigt bekannt sind oder diese unberechtigt verwendet
werden, setzen Sie sich unverzüglich mit uns per E-Mail an support@meine-beihilfe.app in
Verbindung. Wir sorgen dann zeitnah dafür, dass mit dem betroffenen Gerät selbst mit Ihren
Zugangsdaten kein Zugriff auf die App mehr möglich ist. In diesem Fall müssen Sie sich erneut
registrieren und erhalten für das betroffene Endgerät eine neue TAN.
Gleiches gilt bei dem Verlust eines Endgeräts, mit dem Sie die Beihilfe App nutzen.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch eine Verletzung vorstehender
Sorgfaltspflichten entstehen.
2. Manueller Logout
Wir empfehlen, dass Sie sich direkt nach Erledigung Ihres Anliegens stets manuell aus der
Beihilfe App ausloggen.
3. Aktualisierung des Betriebssystems
Aktualisieren Sie regelmäßig das Betriebssystem Ihres Endgeräts, damit es hinsichtlich der
Sicherheitsupgrades immer auf dem neuesten Stand ist.
V. Nutzungsumfang der App
1. Einreichen von Unterlagen
Mittels der Beihilfe App können neben Rechnungen, Rezepten, ärztlichen Verordnungen und
weiteren Belegen zur Erstattung (Antrag auf Zahlung einer Beihilfe) auch sämtliche weitere
Dokumente eingereicht werden.
Ein Antrag auf Zahlung einer Beihilfe kann demnach auch gestellt werden, wenn
Änderungen in den persönlichen Verhältnissen vorliegen oder eine (künftige und bereits
feststehende) Änderung mitgeteilt werden soll. In diesen Fällen reichen Sie einfach die
entsprechenden Nachweise und Dokumente idealerweise zusammen mit dem Antrag auf
Zahlung einer Beihilfe per App ein. Hierbei kann ein Beihilfeantrag abfotografiert oder als Datei
hochgeladen werden. Sofern Sie den Antragsassistenten unter https://www.rzvk-
saar.de/beihilfe/dokumente.php nutzen, kann die hieraus erstellte PDF-Datei mit der Upload-
Funktion der App bereitgestellt werden.
2. Einreichung von Unterlagen bei Unfällen
Bei Unfällen kann der Unfallbericht, wenn er vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist,
abfotografiert bzw. gescannt und per App oder mittels Upload-Funktion als PDF-Datei ohne
Unterschrift eingereicht werden. (Hinweis: Der Unfallbericht ist stets nach einem Unfall
unaufgefordert einzureichen, den Vordruck hierfür finden Sie unter https://www.rzvk-
saar.de/beihilfe/dokumente.php.)
Zur Erstattung eingereichte unfallbezogene Rechnungen und Belege kennzeichnen Sie stets mit
einem deutlich sichtbaren U.
3. Versand von Beihilfebescheiden und weiteren Dokumenten
Mit Ihrer Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen willigen Sie ein, dass sämtliche Bescheide
und Dokumente per App elektronisch bekanntgegeben werden, § 41 Abs. 2a Saarländisches
Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG). Dies gilt auch dann, wenn Sie sich postalisch an die
Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft gewandt haben. Bescheide und Dokumente, die Ihnen kraft
Gesetzes förmlich zugestellt werden müssen, erhalten Sie bis weiterhin auf dem Postweg. Hierzu
zählt etwa ein Widerspruchsbescheid.
Es besteht kein Anspruch auf zusätzliche Übermittlung eines Bescheides oder eines sonstigen
Dokuments auf dem Postweg, wenn und soweit Ihnen die Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft das
Dokument erfolgreich über die App bereitgestellt hat.
4. Erhebung von Widersprüchen
Widersprüche können über die Beihilfe App eingereicht werden, wenn das den Widerspruch
erhebende Schreiben eigenhändig unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur (§ 3a Abs. 2 SVwVfG) versehen worden ist.
V. Widerruf der Einwilligung in die elektronische Dokumentenübermittlung
Die erteilten Einwilligungen zur Nutzung der Beihilfe App können jederzeit in Textform widerrufen
werden. Bezieht sich der Widerruf sowohl auf die Einwilligung nach Ziffer II als auch Ziffer V Nr.
3, so sperrt die RZVK des Saarlandes den Account und eine Nutzung der Beihilfe App ist bis zur
erneuten Erteilung einer Einwilligung nicht mehr möglich.
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten durch die RZVK des Saarlandes wird im Fall
eines Widerrufs nach Ziffer V Nr. 3 nach Eingang des Widerrufs unverzüglich eingestellt.
Die Rechtmäßigkeit der elektronischen Übermittlung der personenbezogenen Daten durch die
Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft bis zum Widerruf wird hierbei nicht berührt.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach einem wirksamen Widerruf nach Ziffer II erneut registrieren
müssen, wenn Sie die Beihilfe App wieder (vollständig) nutzen möchten.
VI. Speichern und Löschen der Dokumente im ISH
Die von Ihnen über die Beihilfe App bei uns eingereichten und Ihnen von uns per App
übermittelten Dokumente werden verschlüsselt und grds. unbefristet im ISH gespeichert.
Die von Ihnen per App übermittelten und die von uns bereitgestellten Dokumente können von
Ihnen jederzeit im ISH gelöscht werden.
Hiervon unabhängig können Sie bei der RZVK des Saarlandes die Löschung der im ISH
gespeicherten Dokumente beantragen. Details finden Sie unter https://www.rzvk-
saar.de/beihilfe/dokumente.php.
VII. Gewährleistung
Die Beihilfe App wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für deren Richtigkeit,
Vollständigkeit oder deren Eignung für bestimmte Verwendungszwecke bereitgestellt.
Wir übernehmen keine Gewähr für Erreichbarkeit, technische Verwertbarkeit und
Schadsoftwarefreiheit der Beihilfe App, der Inhalte oder der übermittelten Daten. Die RZVK des
Saarlandes haftet nicht für technisch bedingte Störungen auf Ihrem Endgerät oder Ausfälle der
App. Dies gilt auch hinsichtlich der Ausschlussfristen nach § 17 BhVO, falls etwa infolge einer
Störung ein Antrag per App nicht innerhalb der Ausschlussfrist gestellt werden kann.
VIII. Verantwortliche Stelle und Betreiber der Beihilfe App
RZVK des Saarlandes (RZVK)
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
Saarland
Deutschland
Tel: 0681 / 40003 - 0
E-Mail: info@rzvk-saar.de
Datum der Veröffentlichung: 23.10.2023