kvw Barrierefreiheit
Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) sind bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
- www.kvw-muenster.de (Internetseite)
- www.meine-beihilfe.app (Internetseite)
- www.meinebeihilfe.app (Internetseite)
- Meine Beihilfe (App im App Store // bei Google Play)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die genannten Internetseiten und die App „Meine Beihilfe“ sind mit der BITV NRW vollständig vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 25.05.2023.
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung, durchgeführt im Zeitraum 20.05.2023.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 25.05.2023.
Feedback
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, Anregungen oder Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, melden Sie sich gerne bei uns
E-Mail: inklusives-internet@lwl.org
Tel: 0251-5915151
Feedback in Gebärdensprache: Sie können Ihre Anfrage auch in Deutscher Gebärdensprache stellen. Weitere Informationen dazu, finden Sie hier: www2.lwl.org/de/LWL/portal/kontakt/servicetelefon-dgs-und-schrift/
Durchsetzungsverfahren
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.
Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.