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KVS-Nutzungsbedingungen für die Beihilfe-App

I. Grundsatz

Die Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der Beihilfe-App. Für die Nutzung der Beihilfe-App müssen Sie den Nutzungsbedingungen zustimmen.

Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu modifizieren und sie an technische, organisatorische oder rechtliche Entwicklungen sowie Erweiterungen des Service-Angebots anzupassen. Wir informieren Sie über Änderungen der Nutzungsbedingungen per Push-Benachrichtigung. Im Falle einer weiteren Nutzung der Beihilfe-App gehen wir davon aus, dass Sie den aktualisierten Nutzungsbedingungen konkludent zugestimmt haben.

II. Datenschutz

Mit der Beihilfe-App werden personen- und gesundheitsbezogene Daten übermittelt oder zur Verfügung gestellt. Mit der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen erklären Sie gegenüber uns Ihre Einwilligung, dass die übermittelten Informationen datenschutzkonform genutzt werden dürfen.

III. Unsere Sicherheitsvorkehrungen

1. Login und Geräteregistrierung

Für den Login in die Beihilfe-App verwenden Sie das von Ihnen vergebene Passwort (alternativ: Touch-ID oder Face-ID) und die Transaktionsnummer (TAN). Die TAN übersenden wir Ihnen im Rahmen des Registrierungsprozesses automatisiert per Briefpost an Ihre beim KVS hinterlegte Anschrift.

Bitte beachten Sie, dass die TAN zu Ihrer Sicherheit gerätebezogen ist. Falls Sie also die Beihilfe-App mit einem neuen bzw. weiteren Gerät benutzen möchten, benötigen Sie eine weitere TAN. Auch diese übersenden wir Ihnen automatisch, sobald Sie sich auf dem neuen oder weiteren Gerät registrieren.

Ihre in Deutschland im Rechenzentrum des IBM Service Hub (im Folgenden: ISH) gespeicherten Daten (siehe VI. Speichern und Löschen der Dokumente im ISH) bleiben Ihnen auch bei einem Wechsel oder der Nutzung eines weiteren bzw. anderen Endgeräts erhalten.

2. Verschlüsselung

Alle Daten sind mit einer 4096-Bit-Verschlüsselung geschützt.

3. Automatischer Logout bei Inaktivität

Bei der Beihilfe-App erfolgt nach zehn Minuten ein automatischer Logout, sollten Sie die Beihilfe-App für diese Zeit nicht nutzen oder diese im Hintergrund geöffnet halten.

IV. Ihre Sicherheitsvorkehrungen

1. Schutz vor Zugriff durch Dritte

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter in den Besitz der Benutzerkennung, der TAN und ggf. des Passworts gelangt. Haben Sie den Verdacht, dass jemandem insbesondere das Passwort und bzw. oder die TAN unberechtigt bekannt sind oder diese unberechtigt verwendet werden, setzen Sie sich unverzüglich mit uns per E-Mail an kvs-support@ak-hsw.de in Verbindung. Wir sorgen dann zeitnah dafür, dass mit dem betroffenen Gerät selbst mit Ihren Zugangsdaten kein Zugriff auf die Beihilfe-App mehr möglich ist. In diesem Fall müssen Sie sich erneut registrieren und erhalten für das betroffene Endgerät eine neue TAN.

Gleiches gilt bei dem Verlust eines Endgeräts, mit dem Sie die Beihilfe-App nutzen.

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch eine Verletzung vorstehender Sorgfaltspflichten entstehen.

2. Manueller Logout

Wir empfehlen, dass Sie sich direkt nach Erledigung Ihres Anliegens stets manuell aus der Beihilfe-App ausloggen.

3. Aktualisierung des Betriebssystems

Aktualisieren Sie regelmäßig das Betriebssystem Ihres Endgeräts, damit es hinsichtlich der Sicherheitsupgrades immer auf dem neuesten Stand ist.

V. Nutzungsumfang der Beihilfe-App

1. Einreichen von Unterlagen

Mittels der Beihilfe-App können neben Rechnungen, Rezepten, ärztlichen Verordnungen und weiteren Belegen zur Erstattung (Antrag auf Zahlung einer Beihilfe) auch weitere Dokumente eingereicht werden.

Ein Antrag auf Zahlung einer Beihilfe kann auch gestellt werden, wenn Änderungen in den persönlichen Verhältnissen vorliegen oder eine (künftige und bereits feststehende) Änderung mitgeteilt werden soll. In diesen Fällen reichen Sie die entsprechenden Nachweise und Dokumente idealerweise zusammen mit dem Antrag auf Zahlung einer Beihilfe per Beihilfe-App ein. Ihre Bankverbindung oder Postanschrift können Sie direkt in der Beihilfe-App über den Menüpunkt „Mein Profil“ ändern.

Folgende per Beihilfe-App mitgeteilte Änderungen werden nur dann anerkannt, wenn die entsprechende Mitteilung eigenhändig von Ihnen unterschrieben worden ist:

  • Beantragung von Abschlagszahlungen auf zu erwartende (Pflege-)Beihilfen
  • Erstattung von Pflegeaufwendungen bei häuslicher Pflege
  • Geltendmachung einer Geburtspauschale

2. Einreichung von Unterlagen bei Unfällen

Für unsere Prüfung, ob ein Schadenersatzanspruch gegenüber Dritten oder vorrangige Ansprüche gegenüber anderen Kostenträgern bestehen, benötigen wir Informationen zum Unfall (Datum und Ort des Unfalls, Unfallschilderung, Angabe der Verletzungen). Diese Informationen sind per Beihilfe-App einzureichen. Bitte kennzeichnen Sie unfallbezogene Rechnungen und Belege mit dem Zusatz „Unfall“.

3. Versand von Beihilfebescheiden und weiteren Dokumenten

Mit Ihrer Registrierung mittels der von uns zugesandten TAN und Ihrer Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen, willigen Sie ein, dass Ihnen Bescheide und Dokumente per Beihilfe-App bereitgestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich postalisch an den KVS gewandt haben. Über die Bereitstellung des Beihilfebescheids werden Sie per Push-Benachrichtigung auf Ihrem Gerät informiert. Der Beihilfebescheid steht Ihnen 12 Tage zum Abruf zur Verfügung. Bei nicht erfolgtem Abruf wird der Vorgang wiederholt.

Bescheide und Dokumente, die Ihnen kraft Gesetzes förmlich zugestellt werden müssen, erhalten Sie auf dem Postweg. Hierzu zählt etwa ein Widerspruchsbescheid.

4. Erhebung von Widersprüchen

Widersprüche können über die Beihilfe-App eingereicht werden.

VI. Widerruf der Einwilligung

Sie können die Übermittlung von elektronischen Dokumenten durch den KVS in der Beihilfe-App jederzeit schriftlich widerrufen. Nach Eingang des Widerrufs wird die Übermittlung von elektronischen Dokumenten durch den KVS unverzüglich eingestellt.

Darüber hinaus können Sie auch die vollständige Nutzung der Beihilfe-App schriftlich widerrufen. Den Widerruf richten Sie jeweils an die unter X. genannte Adresse. Nach Eingang des Widerrufs wird der Account für die Antragstellung vom KVS gesperrt.

Die Rechtmäßigkeit der elektronischen Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den KVS bis zum Widerruf wird hierbei nicht berührt.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach einem wirksamen Widerruf erneut registrieren müssen um die Beihilfe-App wieder (vollständig) nutzen zu können. Sie erhalten dazu eine neue TAN per Post.

VII. Speichern und Löschen der Dokumente im ISH

Die von Ihnen über die Beihilfe-App bei uns eingereichten und Ihnen von uns per Beihilfe-App übermittelten Dokumente werden verschlüsselt und unbefristet im ISH gespeichert. Diese können von Ihnen jederzeit im ISH gelöscht werden.

Hiervon unabhängig können Sie beim KVS die Löschung der im ISH gespeicherten Dokumente beantragen.

VIII. Gewährleistung

Die Beihilfe-App wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder deren Eignung für bestimmte Verwendungszwecke bereitgestellt.

Wir übernehmen keine Gewähr für Erreichbarkeit, technische Verwertbarkeit und Schadsoftwarefreiheit der Beihilfe-App, der Inhalte oder der übermittelten Daten. Der KVS haftet nicht für technisch bedingte Störungen auf Ihrem Endgerät oder Ausfälle der Beihilfe-App. Dies gilt auch hinsichtlich der Ausschlussfristen nach § 63 der Sächsischen Beihilfeverordnung, falls etwa infolge einer Störung ein Antrag per Beihilfe-App nicht innerhalb der Ausschlussfrist gestellt werden kann.

IX. Schutzrechte

Es ist Ihnen untersagt die Beihilfe-App sowie die über die Beihilfe-App beziehbaren bzw. darin enthaltenen Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten. Es ist ferner untersagt, die Beihilfe-App zu vermieten, zu verpachten oder anderweitig zu übertragen oder an Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus ist es untersagt, durch den Einsatz von Umgehungsvorrichtungen die für die Beihilfe-App vorgesehenen Zugangskontrolldienste zu umgehen oder andere Maßnahmen zu unternehmen, um die Beihilfe-App unerlaubt zu nutzen.

Diese Beihilfe-App ist eine urheberrechtlich geschützte Applikation. Es ist Ihnen daher untersagt, die Beihilfe-App zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekompilieren, sie im Wege des Reverse Engineering rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode der Beihilfe-App zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet. Ebenso ist die Nutzung, Entfernung, Änderung oder Unkenntlichmachung des Urheberrechtsvermerks und der Vermerke zu Marken oder besonderem Schutz unterliegenden Rechten des KVS, mit dem KVS verbundener oder dritter Unternehmen untersagt, die mit der Beihilfe-App verbunden, in diesen enthalten sind oder auf die im Zusammenhang mit der Beihilfe-App oder durch die Beihilfe-App zugegriffen werden kann.

X. Verantwortliche Stelle und Betreiber der Beihilfe-App

Kommunaler Versorgungsverband Sachsen (KVS)
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Sachsen
Deutschland
Tel: 0351 / 4401 - 0
E-Mail: info@kv-sachsen.de
Datum der Veröffentlichung: 05.06.2023