Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

VKPB-Nutzungsbedingungen für die Beihilfe-App

I. Grundsatz

Die Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der Beihilfe App.

Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu modifizieren und sie an technische, organisatorische oder rechtliche Entwicklungen sowie Erweiterungen des Service-Angebots anzupassen. Wir informieren Sie über Änderungen der Nutzungsbedingungen per Push-Benachrichtigung. Im Falle einer weiteren Nutzung der App gehen wir davon aus, dass Sie den aktualisieren Nutzungsbedingungen konkludent zugestimmt haben.

II. Datenschutz

Für die VKPB als kirchliche juristische Person des öffentlichen Rechts ist nicht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sondern das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) maßgeblich.

Die DSGVO enthält in Art. 91 Abs. 1 eine Öffnungsklausel, nach der kirchliches Datenschutzrecht weiter angewandt werden darf, sofern es mit der DSGVO in Einklang gebracht wird. Das DSG-EKD ist an die DSGVO angepasst worden und die aktuelle Fassung ist seit dem 24.05.2018 gültig.

Mit der Beihilfe App werden personen- und gesundheitsbezogene Daten übermittelt oder zur Verfügung gestellt.

Mit Ihrer Zustimmung willigen Sie ausdrücklich der Verarbeitung der übertragenen Daten – einschließlich eventuell enthaltener Gesundheitsdaten – ein. Sie können die Verarbeitung ohne Nachteile jederzeit beenden, wenn Sie die Nutzung der App durch deren Deinstallation einstellen bzw. die App auf den Auslieferungszustand zurücksetzen oder die Einwilligung der Nutzungsbedingungen widerrufen.

Mehr zum Datenschutz rund um die Beihilfe App unter
 

III. Unsere Sicherheitsvorkehrungen

1. Login und Geräteregistrierung

Für den Login in die Beihilfe App verwenden Sie das von Ihnen vergebene Passwort (alternativ: Touch-ID/Fingerprint oder Face-ID/Gesichtserkennung) und die Transaktionsnummer (TAN). Die TAN lassen wir Ihnen im Rahmen des Registrierungsprozesses automatisiert per Briefpost an Ihre in der VKPB-Beihilfekasse hinterlegte Anschrift zukommen.

Bitte beachten Sie, dass die TAN zu Ihrer Sicherheit gerätebezogen ist. Falls Sie die Beihilfe App mit einem neuen bzw. weiteren Gerät benutzen möchten, benötigen Sie eine weitere TAN. Auch diese lassen wir Ihnen automatisch zukommen, sobald Sie sich auf dem neuen oder weiteren mobilen Gerät registrieren.

Ihre in Deutschland im Rechenzentrum des IBM Service Hub (im Folgenden: ISH) gespeicherten Daten (siehe VI. Speichern und Löschen der Dokumente im ISH) bleiben Ihnen auch bei dem Wechsel oder der Nutzung eines weiteren bzw. anderen Endgeräts erhalten.

2. Verschlüsselung

Alle Daten sind mit einer 4096-Bit-Verschlüsselung geschützt.

3. Automatischer Logout bei Inaktivität

Bei der Beihilfe App erfolgt ein automatisches Logout, sollten Sie die App für einige Zeit nicht nutzen oder diese im Hintergrund geöffnet halten. Dieses automatische Logout erfolgt nach 10 Minuten.

IV. Ihre Sicherheitsvorkehrungen

1. Schutz vor Zugriff durch Dritte

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter in den Besitz der Benutzerkennung, der TAN und des Passworts gelangt. Haben Sie den Verdacht, dass jemandem insbesondere das Passwort und bzw. oder die TAN bekannt sind oder diese unberechtigt verwendet werden, setzen Sie sich unverzüglich mit uns per E-Mail an beihilfe@vkpb-dortmund.de oder telefonisch unter 0231/5776-155 in Verbindung. Wir sorgen dann zeitnah dafür, dass mit dem betroffenen Gerät selbst mit Ihren Zugangsdaten kein Zugriff auf die App mehr möglich ist. In diesem Fall müssen Sie sich erneut registrieren und erhalten für das betroffene Endgerät eine neue TAN.

Gleiches gilt bei dem Verlust eines Endgeräts, mit dem Sie die Beihilfe App nutzen.

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch eine Verletzung vorstehender Sorgfaltspflichten entstehen.

2. Manueller Logout

Wir empfehlen, dass Sie sich direkt nach Erledigung Ihres Anliegens stets manuell aus der Beihilfe App ausloggen.

3. Aktualisierung des Betriebssystems

Aktualisieren Sie regelmäßig das Betriebssystem Ihres Endgeräts, damit es hinsichtlich der Sicherheitsupgrades immer auf dem neuesten Stand ist.

V. Nutzungsumfang der App

1. Einreichen von Unterlagen

Mittels der Beihilfe App können neben Rechnungen, Rezepten, ärztlichen Verordnungen und weiteren Belegen zur Erstattung (Antrag auf Zahlung einer Beihilfe) auch sämtliche weitere Dokumente eingereicht werden.

Ein Antrag auf Zahlung einer Beihilfe kann demnach auch gestellt werden, wenn Änderungen in den persönlichen Verhältnissen vorliegen oder eine (künftige und bereits feststehende) Änderung mitgeteilt werden soll. In diesen Fällen reichen Sie einfach die entsprechenden Nachweise und Dokumente idealerweise zusammen mit dem Antrag auf Zahlung einer Beihilfe per App ein.

Folgende per Beihilfe App mitgeteilte Änderungen werden nur dann anerkannt, wenn die entsprechende Mitteilung eigenhändig von Ihnen unterschrieben worden ist:

  • Änderung der Bankverbindung und der Postanschrift
  • Beantragung von Abschlagszahlungen auf zu erwartende (Pflege-)Beihilfen
  • Erstattung von Pflegeaufwendungen bei häuslicher Pflege
  • Geltendmachung eines Geburtszuschusses

2. Einreichung von Unterlagen bei Unfällen

Bei Unfällen kann der Unfallbericht, wenn er vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, abfotografiert bzw. gescannt und per App eingereicht werden. (Hinweis: Der Unfallbericht ist stets nach einem Unfall unaufgefordert einzureichen, den Vordruck hierfür finden Sie unter ).

Zur Erstattung eingereichte unfallbezogene Rechnungen und Belege kennzeichnen Sie stets mit einem deutlich sichtbaren U.

3. Versand von Beihilfebescheiden und weiteren Dokumenten

Mittels Ihrer Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen willigen Sie ein, dass sämtliche Bescheide und Dokumente per App bereitgestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich postalisch an die VKPB-Beihilfekasse gewandt haben. Bescheide und Dokumente, die Ihnen kraft Gesetzes förmlich zugestellt werden müssen, erhalten Sie bis auf weiteres stets auf dem Postweg. Hierzu zählt etwa ein Widerspruchsbescheid.

Es besteht aus Gründen der Rechtssicherheit kein Anspruch auf zusätzliche Übermittlung eines Bescheides oder eines sonstigen Dokuments auf dem Postweg, wenn und soweit Ihnen die VKPB-Beihilfekasse das Dokument erfolgreich über die App bereitgestellt hat.

4. Erhebung von Widersprüchen

Widersprüche können über die Beihilfe App eingereicht werden, wenn das den Widerspruch erhebende Schreiben eigenhändig unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 3a Abs. 2 VwVfG) versehen worden ist.

V. Widerruf der Einwilligung in die elektronische Dokumentenübermittlung

Die Nutzung der Beihilfe App kann jederzeit widerrufen werden. Nach Eingang des Widerrufs kann der Account für die Antragstellung jederzeit von den VKPB gesperrt werden.

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten durch die VKPB wird nach Eingang des Widerrufs zeitnah eingestellt.

Die Rechtmäßigkeit der elektronischen Übermittlung der personenbezogenen Daten durch die VKPB-Beihilfekasse bis zum Widerruf wird hierbei nicht berührt.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach einem wirksamen Widerruf erneut registrieren müssen, wenn Sie die Beihilfe App wieder (vollständig) nutzen möchten.

VI. Speichern und Löschen der Dokumente im ISH

Die von Ihnen über die Beihilfe App bei uns eingereichten und Ihnen von uns per App übermittelten Dokumente werden verschlüsselt und grds. unbefristet im ISH gespeichert.

Die von Ihnen per App übermittelten und die von uns bereitgestellten Dokumente können von Ihnen jederzeit im ISH gelöscht werden.

Hiervon unabhängig können Sie bei den VKPB die Löschung der im ISH gespeicherten Dokumente beantragen. Details siehe
 

VII. Gewährleistung

Die Beihilfe App wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder deren Eignung für bestimmte Verwendungszwecke bereitgestellt.

Wir übernehmen keine Gewähr für Erreichbarkeit, technische Verwertbarkeit und Schadsoftwarefreiheit der Beihilfe App, der Inhalte oder der übermittelten Daten. Die kvw haften nicht für technisch bedingte Störungen auf Ihrem Endgerät oder Ausfälle der App. Dies gilt auch hinsichtlich der Ausschlussfristen nach § 13 BVO NRW, falls etwa infolge einer Störung ein Antrag per App nicht innerhalb der Ausschlussfrist gestellt werden kann.

VIII. Verantwortliche Stelle und Betreiber der Beihilfe App

Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte

Schwanenwall 11

44135 Dortmund

Tel.: 0231-5776 0

Datum der Veröffentlichung: 01.10.2023