Hilfe

Auf dieser Seite finden Sie viele nützliche und hilfreiche Informationen zu den häufigsten Fragestellungen rund um die Beihilfe-App.

Allgemeines

Grundsätzlich wenn Sie beihilfeberechtigt sind und eine an der App beteiligte Beihilfekasse für die Bearbeitung Ihrer Anträge zuständig ist.

Eventuelle Ausnahmen entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen Ihrer zuständigen Beihilfekasse.

Grundsätzlich können Sie über die App alle Rechnungsbelege und Korrespondenz einreichen, die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen Ihrer zuständigen Beihilfekasse.

Siehe Nutzungsbedingungen Ihrer Beihilfestelle.

Sie können die Belege und Bescheinigungen schnell und einfach einreichen und sparen Portokosten.

Da auch der Postweg und die Zeit für die Aufbereitung der eingehenden Poststücke entfallen, verkürzt sich hierdurch die Zeit bis zur Bearbeitung Ihres Antrags. Über die App werden Sie auch darüber informiert, ob Ihre Belege bei der Beihilfekasse eingegangen sind oder Ihnen der Bescheid digital zugestellt wurde.

Ja. Wenn Sie die Nutzungsbedingungen aus Sicht des Beihilfeberechtigten bestätigen können. Die Vollmacht muss der Beihilfestelle vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe immer auf das Konto überwiesen wird, das in unserem Abrechnungssystem hinterlegt ist. Der Bescheid wird ebenfalls an die bei uns hinterlegte Adresse geschickt.

Grundsätzlich können Sie über die App alle Bescheinigungen und Änderungen einreichen, die genauen Bedingungen entnehmen sie bitte den Nutzungsbedingungen Ihrer zuständigen Beihilfekasse.

Die Änderung der Adresse sowie der Bankverbindung können Sie in der App und Menü – Mein Profil direkt ändern. 

Nein. Wenn Sie sich in der Beihilfe-App registrieren, bekommen Sie die Bescheide digital im Postfach Ihrer App bereitgestellt. Möchten Sie weiterhin Ihren Bescheid per Post erhalten, prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Beihilfekasse in den Nutzungsbedingungen.

Nein, leider können Sie die Beihilfe-App nicht nutzen. Die Beihilfeabrechnung erfolgt in Ihrem Fall im Rahmen einer sogenannten Geschäftsbesorgung. Das bedeutet, dass die Einreichung des Beihilfeantrages über Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber erfolgen muss.

Ja.
Selbstverständlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihren Beihilfeantrag per Briefpost einzureichen. Sie können auch bei jedem Antrag neu entscheiden, ob Sie Ihre Beihilfe per App oder per Briefpost stellen möchten.

Eine Aufbewahrungspflicht besteht aus beihilferechtlicher Sicht nicht, da wir die von Ihnen eingereichten Belege elektronisch archivieren. Wir empfehlen gleichwohl, die Belege zumindest so lange aufzubewahren, bis Sie den Beihilfebescheid erhalten haben.

Nein.
Der Bearbeitungsstatus kann nicht über die App nachverfolgt werden. Allerdings erhalten Sie eine Bestätigung innerhalb der App, dass Sie die Belege erfolgreich an Ihre Beihilfestelle versandt haben.

Download und Registrierung der Beihilfe-App

Smartphones mit den Betriebssystemen Android und iOS

  • Android: Die Beihilfe-App unterstützt Smartphones und Tablets mit Android ab der Version 8.0.
  • iOS: Die Beihilfe-App funktioniert mit iOS-Betriebssystemen ab der Version 14.0.

Nein. Wir bieten die Beihilfe-App derzeit ausschließlich im deutschen App-Store an. 

Bei Problemen prüfen Sie bitte die Ländereinstellungen in Ihrem Profil des jeweiligen Stores.

Bitte prüfen Sie folgende Fehlerquellen:

  • Überprüfen Sie die Eingaben. Bei nicht korrekten Angaben schlägt die Registrierung fehl.
  • Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der Beihilfe-App eine stabile Internetverbindung nötig ist.
  • Ferner ist es wichtig, dass Ihre Beihilfenummer immer 8-stellig sein muss. Auch die Nullen Ihrer Beihilfenummer, die Sie Ihrem Beihilfebescheid entnehmen können, müssen Sie also bei der Registrierung eingeben. Sollte die Beihilfenummer in Ihrem letzten von der Beihilfekasse erlassenen Beihilfebescheid weniger als 8 Stellen haben, „füllen“ Sie Ihre Beihilfenummer bitte zu Beginn mit Nullen auf, bis Sie auf 8 Stellen kommen (Beispiel: Wenn wir in Ihrem letzten Beihilfebescheid als Ihre Beihilfenummer die 12345 ausgegeben haben, registrieren Sie sich in der App bitte mit der Beihilfenummer 00012345).

Nein. Sie können sich nur mit einer Beihilfenummer in der Beihilfe-App registrieren. Wenn Sie eine weitere Beihilfenummer registrieren möchten, müssen Sie die Beihilfe-App auf ein weiteres kompatibles Endgerät laden.

Ja.
Die Beihilfenummer ist in der Regel 8-stellig und beinhaltet mitunter auch sogenannte „führende“ Nullen. Diese müssen bei der Registrierung auch mit eingegeben werden.

Ferner ist es wichtig, dass Ihre Beihilfenummer immer 8-stellig sein muss. Sollte die Beihilfenummer in Ihrem letzten von der Beihilfekasse erlassenen Beihilfebescheid weniger als 8 Stellen haben, „füllen“ Sie Ihre Beihilfenummer bitte zu Beginn mit Nullen auf, bis Sie auf 8 Stellen kommen.

Beispiel: Wenn wir in Ihrem letzten Beihilfebescheid als Ihre Beihilfenummer die 12345 ausgegeben haben, registrieren Sie sich in der App bitte mit der Beihilfenummer 00012345.

Teilen Sie uns bitte zunächst Ihren neuen Namen mit (Kopie der Urkunde). Nach der Bekanntgabe kann es dann einige Tage in Anspruch nehmen, bis Sie sich auch in der Beihilfe-App mit dem neuen Namen registrieren können.

Es ist nicht möglich, den Namen in der Beihilfe-App nach einmal erfolgter Registrierung nachträglich zu ändern. Eine nachträgliche Änderung Ihres Namens ist nur möglich, wenn Sie innerhalb der App das Profil zurücksetzen oder die Beihilfe-App deinstallieren und neu installieren.

Eine nachträgliche Änderung Ihrer Registrierungsdaten ist nur möglich, wenn Sie innerhalb der App das Profil zurücksetzen oder die Beihilfe-App deinstallieren und neu installieren.

Die App wird automatisch gesperrt, wenn Sie die App schließen. Ein Login in die App „Meine Beihilfe“ ist nicht erforderlich, somit ist auch eine Logoutfunktion nicht vorhanden. Die App wird geschützt durch das von Ihnen gesetzte Passwort bei der Erstregistrierung.

In den Einstellungen der App wählen Sie bitte den Menüpunkt „Mein Profil“ aus.

Unter dem Menüpunkt „Passwort ändern“ befindet sich, je nach Betriebssystem, der Eintrag „Biometrie verwenden“ oder z.B. „Face-ID“.

Wenn Sie dies aktivieren, können Sie z.B. Ihren Fingerabdruck zum Entsperren der App nutzen. 

Stellen Sie die Sucheinstellung auf „Nur iPhone" um. Grundsätzlich wurde die App in der iOS Version für das iPhone entwickelt.

Sie können diese App aber auch mit Ihrem iPad nutzen. Hierbei müssen Sie bei der Suche im App Store einmalig die Sucheinstellung von „Nur iPad“ auf „Nur iPhone“ umstellen.

Beihilfeanträge mit der App einreichen

Unter dem Menüpunkt „Belege einreichen“ besteht die Möglichkeit, die Belege zu fotografieren oder PDF-Dateien, bis zu 1MB, hinzuzufügen und im Anschluss zu übermitteln.

Sie können bis zu 70 Belege hochladen. Dieses müssen Sie dann einreichen, um ggf. weitere Belege hochzuladen.

Ja. Allerdings besteht ein Limit bei der Dateigröße, die Sie übermitteln können. Jede PDF-Datei darf nicht größer als 1 MB sein und maximal 15 Seiten umfassen. Dieses Limit ist aus Gründen der Transaktionssicherheit festgelegt worden. 

Gehen Sie auf das Plus-Symbol in der App.

Wenn Sie mehrere Belege oder Belege mit mehreren Seiten gleichzeitig an uns senden möchten, fassen Sie diese bitte in einer einzigen Einreichung zusammen. Um einer Einreichung weitere Belege oder Belegseiten hinzuzufügen, gehen Sie einfach auf das Plus-Symbol. Nun können Sie einen weiteren Beleg bzw. eine weitere Seite fotografieren. Klicken Sie den Button „Alles einreichen" bitte erst, nachdem Sie alle Belege erfasst haben. Dieses Verfahren gilt auch, wenn Sie sowohl Ihre eigenen Belege als auch die Ihrer Familienmitglieder (sofern Sie unter derselben Beihilfenummer geführt sind) gleichzeitig einreichen.

Sie erleichtern uns in Ihrem Interesse die Bearbeitung Ihres Antrags, wenn Sie die Belege nach Personen sortiert fotografieren (z. B. zuerst alle Aufwendungen der:des Beihilfeberechtigten, dann die Aufwendungen für das Kind).

Generell empfehlen wir die Belege solange aufzubewahren, bis Sie den Beihilfebescheid erhalten haben. Dann sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Nein.
Bitte machen Sie von jedem einzelnen Beleg bzw. bei mehrseitigen Belegen von jeder einzelnen Seite des Belegs ein Foto und fotografieren Sie nicht mehrere Belege auf einmal.

Generell empfehlen wir die Belege so lange aufzubewahren, bis Sie den Beihilfebescheid erhalten haben. Dann sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Es ist möglich die Belege zu erfassen und zu sammeln, ohne sie direkt einzureichen. Die Beihilfe-App speichert die erfassten Belege und Sie werden auch nicht automatisch nach einer gewissen Zeit gelöscht. Allerdings ist die Beihilfe-App dafür nicht direkt vorgesehen. Wir können daher nicht garantieren, dass die Belege durch ein Update oder ähnliches nicht doch gelöscht werden.

Drücken Sie auf das Papierkorb-Symbol: Vor der Einreichung sehen Sie alle erfassten Belege in einer Übersicht. Wenn Sie eine Seite löschen möchten, drücken Sie auf die Miniaturansicht der Seite. Die Seite öffnet sich und über das Papierkorb-Symbol oben rechts kann die einzelne Seite nach Bestätigung gelöscht werden.

Kompletten Beleg löschen:

  • Vor der Einreichung sehen Sie alle erfassten Belege in einer Übersicht. Wenn Sie einen Beleg löschen möchten, drücken Sie bitte etwas länger auf die Überschrift (z. B. 1. Beleg). Daraufhin erscheint oben rechts das Papierkorb-Symbol. Nach Bestätigung durch den Button „Löschen“ wird der komplette Beleg gelöscht.

Eine Seite im Beleg löschen:

  • Vor der Einreichung sehen Sie alle erfassten Belege in einer Übersicht. Öffnen Sie die Belegübersicht und wählen Sie den Beleg aus den Sie löschen möchten. Drücken Sie auf diesen. Anschließend können Sie den Beleg löschen.

In der App können Sie erfolgreich übermittelte Einreichungen löschen. Hierzu müssen Sie in der Übersicht "Eingereichte Belege" auf der entsprechenden Einreichung lediglich mit dem Finger nach links wischen und die Option „Löschen" auswählen. Nach einer Bestätigungsabfrage wird die Einreichung dann gelöscht. Eine gelöschte Einreichung kann nicht wiederhergestellt werden.

Bitte beachten Sie ferner, dass die Einreichung bereits bei Ihrer Beihilfekasse eingegangen ist und lediglich auf Ihrem Smartphone gelöscht wird. Soll eine erfolgreich übermittelte Einreichung nicht bearbeitet werden, wenden Sie sich bitte direkt an ihre Beihilfekasse.

Ja, Sie sehen die Benachrichtigung an einem Symbol in Ihrer App.

Nein. Diese Funktion haben wir noch nicht vorgesehen. Der Bescheid erfolgt in der Regel am Folgetag der Bearbeitung.

Beachten Sie folgende Hinweise:

  • Glätten Sie etwaige Knicke im Papier.
  • Achten Sie darauf, dass die Papierränder einen möglichst hohen Kontrast zum Untergrund aufweisen. Verwenden sie also am besten einen dunklen Untergrund.
  • Achten Sie darauf, dass das Dokument gleichmäßig und ohne Schatten ausgeleuchtet wird.
  • Fotografieren Sie die Belege nicht schräg von der Seite. Der Winkel, in dem Sie das Foto aufnehmen, sollte möglichst steil sein.
  • Fotografieren Sie immer nur ein Blatt auf einmal und legen Sie keine weiteren Belegseiten darunter.
  • Achten Sie darauf, dass der Beleg vollständig in dem Rahmen zu sehen ist, den das Smartphone einblendet.
  • Nachdem Sie das Foto aufgenommen haben, werden Ihnen die automatisch erkannten Papiergrenzen angezeigt. Sollten diese nicht mit dem Original übereinstimmen, korrigieren Sie diese manuell durch Ziehen der Ecken.
  • Eine hohe Bildqualität und korrekte Papiergrenzen unterstützt die Beihilfekasse bei der Verarbeitung der Daten.
  • Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, können Sie ein neues Foto mit der Funktion „Wiederholen“ aufnehmen (Das aktuelle Foto wird nicht gespeichert). Mit der Funktion „Weiter“ können weitere Seiten (Rückseite, weitere Belegseiten) eines Belegs fotografiert werden. Wenn Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind und alle Belegseiten fotografiert haben, bestätigen Sie dies.

Handhabung der Beihilfe-App und technische Fragen

Unter dem Menüpunkt „Eingereichte Belege“ finden Sie alle von Ihnen über die App zur Erstattung eingereichten Belege sowie den Stand der Übermittlung an die Beihilfekasse. Außerdem sehen Sie, wann die Einreichung abgesendet wurde.

Tippen Sie unter „Eingereichte Belege" auf die gewünschte Einreichung: In die Einreichungsdetails gelangen Sie durch Antippen einer bereits erfassten Einreichung in der Übersicht.

Unter dem Menüpunkt „Eingereichte Belege“ können Sie sich die eingereichten Belege ansehen. Fotografierte Belege werden als Miniaturansicht dargestellt. Ein Klick auf eine fotografierte Belegseite öffnet das Bild. Sie können es nun heranzoomen. Bei mehrseitigen Belegen erfolgt die Navigation durch alle Bilder durch Wischen nach links und rechts.

Nein. Derzeit noch nicht. Bitte reichen Sie alle Belege mit der Fotofunktion der Beihilfe-App ein.

Ausschließlich in Ihrem digitalen Postfach und dem elektronischen Archiv Ihrer Beihilfekasse.

Sie finden die Fotos in der App unter dem Menüpunkt „Eingereichte Belege“. Eine Speicherung außerhalb der Beihilfe-App oder eine Übertragung an andere Geräte und Speichermedien ist nicht möglich.

Laden Sie die Beihilfe-App erneut auf Ihr Smartphone und registrieren Sie sich ein weiteres Mal.

Das von Ihnen in der Beihilfe-App vergebene Passwort wird ausschließlich auf Ihrem Smartphone gespeichert. Anders als bei einem zentral verwalteten Login-Bereich einer Webseite, haben wir keinerlei Zugriff auf Ihre Login-Daten. Aufgrund dieser sicheren Architektur ist es uns nicht möglich, Passwörter zurückzusetzen.

Wir empfehlen Ihnen daher, in diesem Fall die Beihilfe-App noch einmal neu zu laden und eine erneute Registrierung durchzuführen. Die in der Beihilfe-App gespeicherten Fotos der bisherigen Einreichungen werden dabei gelöscht.

Die LiveScan-Funktion hat den großen Vorteil, dass der Beleg von der App erkannt und das Foto dann automatisch erstellt wird. Sie brauchen somit den Beleg nicht mehr manuell fotografieren (auslösen). Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu die Belege möglichst auf einen dunklen Untergrund platzieren.

Wenn Sie noch Fragen haben, die Sie über die Hilfeseite nicht klären können, erreichen Sie uns über die Kontaktseite