KVBW Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite und mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.kvbw.de und die KVBW Beihilfe-App (Android & iOS) sowie die neue Beihilfe-App "Meine Beihilfe" (Android & iOS).

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Diese Webseite und diese mobile Anwendung (App) sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

2. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Folgende PDF-Dokumente auf der Webseite sind noch nicht barrierefrei zugänglich:

Bereich Dokument
Der KVBW
  • Kalender

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 15.10.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.06.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
Ludwig-Erhard-Allee 19
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721 5985-0 (Montag bis Freitag 8:00 bis 16:30 Uhr)

Auch über unser Kontaktformular können Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen. Oder Sie schreiben eine Mail an zg40@kvbw.de.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.